Herzlich Willkommen
auf der Website des Notars Appel in Ansbach!

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

aufgrund meiner Tätigkeit als Notar erstelle ich öffentliche Urkunden und beglaubige private Urkunden, berate über die damit verbundenen rechtlichen Folgen, erarbeite juristische Gutachten, überprüfe Vertragsentwürfe und vermittle als Schlichter in Konfliktsituationen.

Meine Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Rechtsgebiete Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Hierzu zählen Grundstückskaufverträge und -überlassungen, Gesellschaftsgründungen sowie Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und Testamente, um einige bekanntere Beispiele zu nennen. Meine Zuständigkeit als Notar umfasst aber auch vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, Adoptions- und Erbscheinsanträge sowie nicht zuletzt die Begründung von Lebenspartnerschaften, um einige weniger bekannte Beispiele anzuführen.

In den vorstehenden Angelegenheiten bin ich als Notar aufgrund der ständigen Befassung mit den hiermit verbundenen juristischen Fragestellungen, aufgrund meiner Ausbildung und meiner juristischen Qualifikation ein kompetenter Dienstleister in Sachen Recht.

Dabei bin ich verpflichtet, die Beteiligten unparteilich zu beraten und für eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu sorgen. Diese Verpflichtung zur Neutralität unterscheidet den Beruf des Notars von dem des Rechtsanwalts, der verpflichtet ist, allein die Interessen seines Mandanten zu vertreten.

Sollten Sie sich in einer rechtlichen Angelegenheit an mich wenden wollen, würde ich mich freuen, Sie persönlich in meinem Büro begrüßen zu können.

Volker Appel, Notar


 



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